Bootsliegeplätze beim Anglerbund Chiemsee e.V.


Der Verein verfügt gegenwärtig über 77 Wasserliegeplätze davon 48 mit Stromanschluss sowie 117 Landliegeplätze davon 19 mit Stromanschluss. Die Zuteilung eines Liegeplatzes erfolgt jeweils für ein Kalenderjahr. Zusätzlich werden Winterliegeplätze gegen Gebühr in der Zeit vom 01.12. bis 15.04. jeden Jahres angeboten.

 

Aufgrund eines Vorstandsbeschlusses werden Liegeplätze grundsätzlich nur an Vereinsmitglieder vergeben. Eine Mitgliedschaft im Verein leitet kein Anrecht auf einen Bootsliegeplatz ab. Mit der Annahme eines Liegeplatzes unterwirft sich der/die Liegeplatznutzer/in der Hafen- und Liegeplatzordnung des Anglerbund Chiemsee e.V.

 

Die Nutzung der Slipanlage ist nur Vereinsmitgliedern erlaubt. Mitglieder ohne Liegeplatz können diesen gegen eine einmalige Jahresgebühr nutzen. Die Gebühr ist in der Anlage zur Beitrags- und Gebührenordnung des Anglerbund Chiemsee e.V. ersichtlich. Die Zahlung der Slipgebühr erfolgt Anfang Dezember jeden Jahres ausschließlich per Lastschrifteinzug.

 

Hinweise:

  • Vor der erstmaligen jährlichen Benutzung hat sich der Nutzer ohne Liegeplatz beim Hafen- oder Hüttenwart zu melden und in eine Liste einzutragen. Es kann allerdings auch ein „Antrag auf dauerhafte Nutzung der Slipanlage“ (Formular „Nutzungsvereinbarung Slipen“) abgegeben werden.
  • Falls ein Winterliegeplatz (Formular) benötigt wird, ist der Hafenwart rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen, es erfolgt auf Antrag die Vergabe.
  • Die Kündigung eines Liegeplatzes (Formular) durch das Mitglied kann nur zum Jahresende erfolgen und muss bis spätestens 31.12. des Jahres beim Anglerbund Chiemsee e.V. eingegangen sein.
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Liegeplatzgebühren (jährlich)


Ruderboot Wasserliegeplatz € 260.-
Ruderboot Landliegeplatz € 165.-
Jolle / Plätte Wasserliegeplatz € 350.-
Jolle / Plätte Landliegeplatz € 200.-
Boot mit Elektroanschluss (Wasserliegeplatz) € 350.-
Boot mit Elektroanschluss (Landliegeplatz) € 210.-
Segelboot (nur Wasserliegeplatz) € 480.-
Katamaran (nur Landliegeplatz) € 300.-
Winterlager (nur Landliegeplatz) 01.12-15.04 € 85.- (Hafenwart melden!)
Slippgebühr für Mitglieder ohne Liegeplatz € 50.-
Stromverbrauch nach Ablesung zum 01.12. (pro KWh) € 0,50

Formulare


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Antrag Bootsliegeplatz
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Antrag Winterliegeplatz
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Kündigung Bootsliegeplatz
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Hafen und Liegeplatzordnung
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Nutzungsvereinbarung Slipen
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Hafenwart


Georg Aberger

Hafenwart

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