Obere und Untere Alz


Der Anglerbund Chiemsee hat zwei Teilstücke mit je ca. 3,5 km der Alz gepachtet. Die Alz hat einen großen Artenreichtum an Fischen. Die Palette reicht von Barben, Hechten, Karpfen, Schleien, Brassen, Nasen, Aitel, Aal und Forellen bis zum Waller. Aufgrund vermehrter Beobachtungen von Zuwiderhandlungen möchten wir auf die

 

Fischregion: Barbenregion

Fischarten: Barbe, Döbel, Hecht, Waller, Rutte, Karpfen, Bachforelle, Regenbogenforelle

Angelarten: Fliegenfischen, Spinnfischen, Grundangeln (Ausnahme: Tiroler Hölzl)

Hechtschonzeit: (gültig für beide Teilstrecken) hinweisen: 01. Januar – 30. April.

 

Preise und Bestimmungen.....

 

Kartenausgabestellen.....

 

Obere Alz


Das obere Teilstück beginnt ca. 1,8 km von der Seebrucker Alzbrücke abwärts bei der Eichgruber Rohrwiese vor Pullach und endet nach den Bifuß-Inseln. Die Grenzen sind durch Tafeln gekennzeichnet. Die Bifuß-Insel darf nicht betreten werden. Parkmöglichketen gibt es neben der Straße nach dem Ort Ischl.

Obere Grenze: Eichgruber Rohrwiese (Flusskilometer 60,8)
Untere Grenze: Point (Flusskilometer 57,8)

 

 

untere Grnze

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Obere Grenze

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Bestimmungen

Erlaubt sind 2 Angelruten. Der Aalfang mit der Handangel bis 1:00 Uhr Sommerzeit. Anfüttern nicht erlaubt.

 

Tagesfangbeschränkung / Schonmaße: 1 Schleie / 26cm – 1 Hecht / 55cm – Aal 50cm – 2 Salmoniden / 28cm – Äsche / 35cm – 2 Barben / 40cm

 

Aal und Waller haben keine Fangbeschränkung. Maximal 5 Fische / Tag. Dann ist das Fischen einzustellen.

 

Entnommene Fische sind unverzüglich einzutragen, erst dann darf weitergeangelt werden.

 

Hechtschonzeit: 01. Januar bis 30. April.

 

Zum Salmoniden und Friedfischangeln sind nur Einzelhaken erlaubt.

 

Es darf vom Ufer aus gefischt werden, auch mit Wathose – kein Boot o.ä.

 

Jahreskarteninhaber Sonderregelung: Wallerfischen nachts ohne Beschränkung gestattet. Gegen Gebühr auch mit dem Bellyboot – vorher anmelden!

 

Ansonsten gelten die Bestimmungen des Bayerischen Fischereigesetzes

Untere Alz


Das untere Teilstück erstreckt sich zwischen den E-Werken Truchtlaching und Höllthal. Parkmöglichkeiten gibt es an der Straße von Truchtlaching nach Niesgau oder im Bereich von Höllthal.

Untere Grenze

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Obere Grenze

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Bestimmungen

Erlaubt sind 2 Angelruten. Der Aalfang mit der Handangel bis 1:00 Uhr Sommerzeit. Anfüttern nicht erlaubt.

 

Tagesfangbeschränkung / Schonmaße: 1 Schleie / 26cm – 1 Hecht / 55cm – Aal 50cm – 2 Salmoniden / 28cm – Äsche / 35cm – 2 Barben / 40cm

 

Aal und Waller haben keine Fangbeschränkung. Maximal 5 Fische / Tag. Dann ist das Fischen einzustellen.

 

Entnommene Fische sind unverzüglich einzutragen, erst dann darf weitergeangelt werden.

 

Hechtschonzeit: 01. Januar bis 30. April.

 

Zum Salmoniden und Friedfischangeln sind nur Einzelhaken erlaubt.

 

Es darf vom Ufer aus gefischt werden, auch mit Wathose – kein Boot o.ä.

 

Jahreskarteninhaber Sonderregelung: Wallerfischen nachts ohne Beschränkung gestattet. Gegen Gebühr auch mit dem Bellyboot – vorher anmelden!

 

Ansonsten gelten die Bestimmungen des Bayerischen Fischereigesetzes