Taubensee


Der in einer Höhe von ca. 1.100 Metern gelegene Bergsee liegt im Gebiet Schleching/Oberwössen/Kössen direkt an der Landesgrenze zu Tirol und ist nur zu Fuß erreichbar. Über die B 307 von Schleching kommend fährt man nach Ettenhausen links auf den Achberg in Richtung Streichenkirche. Von den Parkplätzen aus marschiert man auf den gekennzeichneten Wegen zum Taubensee. Auch von Oberwössen, Reit im Winkl und Kössen führen Wege zum Taubensee. Je nach Ausgangspunkt geht man von ca. 45 Minuten (Kössen) bis zu 2 Stunden.


Achtung: Wer vom österreichischen Ufer aus fischen möchte benötigt einen Tiroler Fischereischein!

Preise & Bestimmungen.....

 

Kartenausgabestellen.....

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Bestimmungen

Neben den gesetzlichen Bestimmungen sind folgende Bedingungen zu beachten:

 

Dieser Erlaubnisschein ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen staatlichen Fischereischein. Er ist auch Vereinsmitgliedern auf Verlangen vorzuzeigen.

 

Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Erwachsenen Fischereinscheininhabers geangelt werden. Erlaubt sind 2 Angelruten. Die Ausübung der Fischerei ist von 1h vor Sonnenaufgang bis 24 Uhr Normalzeit gestattet. Friedfisch- und Salmonidenangeln ist nur mit Einfachhaken erlaubt. Das Anfüttern ist nicht erlaubt. Ausnahme: Futterspirale, bzw. Futterkorb.

 

Rote Bojen im Wasser bedeuten grundsätzlich Angelverbot!

 

Hechtschonzeit im Taubensee: 15. Februar bis 31. Mai

 

Achtung: Vom Tiroler Ufer aus darf nur mit Tiroler Fischereischein gefischt werden!

 

Tagesfangbeschränkung & Schonmaße:

 

1 Hecht 55cm,

2 Salmoniden 28 cm,

2 Karpfen 35cm,

2 Schleien 26 cm.

 

Im Höchstfall dürfen jedoch nur maximal 5 Fische pro Tag entnommen werden. Ausnahmen: Aal, 50cm, ohne Fangbeschränkung. Maximal 15 Köderfische bis 20cm. Nach Erreichen der Tagesfangmenge ist das Fischen einzustellen.

 

Achtung: Die Tageskarte muss VOR Beginn des Fischens aus der Globalkarte gelöst werden! Entnommene Fische müssen umgehend in die Fangliste eingetragen werden.