Almfischer Weiher


Fährt man von der Staatsstrasse 2096 Grabenstätt-Grassau vor der Süssmosterei Stöger links ab, am Sägewerk König vorbei, kommt man zu den beiden Weihern. Meist findet man glasklares Wasser vor, die Fische lassen sich gut beobachten. Überwiegender Fischbestand: Karpfen, Forellen, Weißfische, Hechte.

 

Bitte nutzt am Almfischer Weiher die vereinseigenen Parkplätze. Die Kiesstraße entlang der Weiher ist nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben, und darf nicht ohne Berechtigung zur Durchfahrt oder zum „Ausladen“ genutzt werden.

 

 

Preise & Bestimmungen.....

 

Kartenausgabestellen.....

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Bestimmungen

Neben den gesetzlichen Bestimmungen sind folgende Bedingungen zu beachten:

 

Dieser Erlaubnisschein ist nicht übertragbar und gilt nur in Verbindung mit einem gültigen staatlichen Fischereischein. Er ist auch Vereinsmitgliedern auf Verlangen vorzuzeigen.

 

Mit dem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung eines Erwachsenen Fischereinscheininhabers geangelt werden. Erlaubt sind 2 Angelruten. Die Ausübung der Fischerei ist von 1h vor Sonnenaufgang bis 24 Uhr Normalzeit gestattet. Friedfisch- und Salmonidenangeln ist nur mit Einfachhaken erlaubt. Das Anfüttern ist nicht erlaubt. Ausnahme: Futterspirale, bzw. Futterkorb.

 

Rote Bojen im Wasser bedeuten grundsätzlich Angelverbot!

 

Tagesfangbeschränkung & Schonmaße:

 

1 Hecht 55cm,

2 Salmoniden 28 cm,

2 Karpfen 35cm,

2 Schleien 26 cm.

 

Im Höchstfall dürfen jedoch nur maximal 5 Fische pro Tag entnommen werden. Ausnahmen: Aal, 50cm, ohne Fangbeschränkung. Maximal 15 Köderfische bis 20cm. Nach Erreichen der Tagesfangmenge ist das Fischen einzustellen.

 

Achtung: Die Tageskarte muss VOR Beginn des Fischens aus der Globalkarte gelöst werden! Entnommene Fische müssen umgehend in die Fangliste eingetragen werden.