Der Überseer Bach ist ein Forellen und Äschengewässer, das relativ unreguliert durch den Ort Übersee fließt. Unser Pachtanteil reicht von der Holzbrücke beim Anwesen „Am Bach Nr. 9“ bis zur Straßenbrücke an der Seestraße zum Campingplatz. Ausgenommen von der Befischung ist der Kanal zur Neumühle und der Bereich um die Dorfbrücke in Übersee.
Im mittleren Teil befindet sich ein angeschlossenes Altwasser. Das Altwasser Schönegart. Hervorzuheben ist dort der Bestand von Karpfen und Schleien.
Saison: 01.04-15.12
Erlaubt ist 1 Angelrute, künstlicher Köder oder toter Köderfisch.
WURMVERBOT!
Im Sichtbereich der Dorfbrücke und im Kanal Neumühle darf nicht gefischt werden.
Mindestlänge Kunstköder ohne Haken: 3cm
Mindestlänge toter Köderfisch: 5cm
Maximal 1 Anbißtelle. Tiroler Hölzl und ähnliche Systeme sind verboten.
Es darf nur mit Einzelhaken ohne Widerhaken und nur bei Tageslicht gefischt werden.
Vom 1. Mai bis 30. September: zwischen Grießbrücke und Brücke an der Mühlenstraße darf auch mit Teig oder Mais gefischt werden.
Tagesfangbeschränkung: 2 Salmoniden davon 1 Äsche, 2 Karpfen, 2 Schleie, 1 Hecht (im Altwasser)
Im Höchstfall dürfen nur 5 Fische pro Tag entnommen werden.
Jahresfangbeschränkung: 40 Salmoniden davon 5 Äschen
Schonmaße: alle Salmoniden, außer Äsche: 28cm – Äsche: 35cm, Karpfen: 35cm, Schleie: 26cm, Hecht: 55cm (nur im Altwasser)
Der Hecht hat im Bach weder Schonmaß noch Schonzeit
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten, sowie die Bestimmungen des Bayerischen Fischereigesetzes (BayFiG) und der zugehörigen Ausführungsverordnung (AVBayFiG).